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nanopool schafft Verbrauchersicherheit
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nanopool schafft Verbrauchersicherheit
“WIR SCHAFFEN VERBRAUCHERSICHERHEIT”
LANGJÄHRIGE STUDIEN BESTÄTIGEN: VON NANOPOOL-PRODUKTEN GEHT KEINE ZELL- UND GEWEBETOXIZITÄT AUS.
Hülzweiler. “Der Verbraucher kann sich sicher sein, dass Mensch und Umwelt bei der Verwendung unserer Produkte keinen Schaden erleiden.” Mit dieser Klarstellung reagiert die Nanopool GmbH aus dem saarländischen Hülzweiler auf eine vom Umweltbundesamt veröffentlichte Warnung über die bislang noch unzureichende Erforschung möglicher gesundheitlicher Risiken von Nanomaterialien. “Wir halten es seit der Gründung unseres Unternehmens für unsere Pflicht, diese neue Technik gründlich zu erforschen, bevor sie in vielen Bereichen der Oberflächen und des menschlichen Lebens zum Einsatz kommen kann. Denn für uns stehen der Schutz der Umwelt und die Sicherheit des Menschen an erster Stelle”, erklärt Firmengründer Dieter Schwindt.
Die inzwischen relativierten Warnungen zur Nanotechnologie, speziell von Nanopartikeln, verlangten nach einer deutlichen Differenzierung, erklärt Schwindt. So kämen bei der Oberflächenveredelung mit Nanopool-Technologie keine Nanopartikel zum Einsatz. Vielmehr gelinge es, durch eine ultradünne, auf flüssigem Glas basierende Filmschicht Oberflächen gegen unerwünschte Einflüsse von außen zu schützen.
Schwindt: “Unsere Produkte sind außerdem bestens für den Einsatz von Bedarfsgegenständen im Haushalt und in der Lebensmittelindustrie etwa in Metzgereien, Bäckereien, Gastronomiebetrieben, Großküchen und Lebensmittelmärkten geeignet, denn sie tragen zur Erfüllung der strengen HACCP-Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung der Europäischen Union (*) bei.” Erst vor wenigen Wochen referierte die Nanopool GmbH zu diesem Thema in Berlin auf der Internationalen Arbeitstagung der Lebensmittelkontrolleure mit dem Titel „Lebensmittelsicherheit – Die Verantwortung im Verbraucherschutz“.
NAMHAFTE INSTITUTE BESTÄTIGEN VERBRAUCHERSICHERHEIT
Sascha Schwindt Geschäftsführer der Nanopool GmbH, ergänzt, dass “vorausschauend bei namhaften Instituten Testreihen in Auftrag gegeben wurden, die nachweisen, dass Nanopool-Produkte der Norm ISO 10993 entsprechen:
- Hämokompatibilitätsuntersuchung (DIN EN ISO 10993-1, DIN EN ISO 10993-4, DIN EN ISO 10993-8, DIN EN ISO 10993-12)
- Histopathologische Prüfung (DIN EN ISO 10993-6)
- Irritation Test (ISO 10993-1, DIN EN ISO 10993-10, ISO 10993-12)
- Sensitisation Test (OECD Guiedelines for Testing of Chemicals, Nr. 429, Commission Regulation (EC) Nr. 440/2008, ISO 10993-1, DIN EN ISO 10993-10, ISO 10993-12)
- Gutachten Zytotoxizität (DIN EN ISO 10993-1, DIN EN ISO 10993-5, DIN EN ISO 10993-8, DIN EN ISO 10993-12)
- Untersuchung auf extrahierbare organische Substanzen und lösliche Metallionen auf beschichteten Flächen (DIN EN ISO 10993-18)
d.h. dass sie uneingeschränkt biokompatibel und daher hervorragend gerade auch für den Einsatz im medizinischen Bereich geeignet sind”.
Besonders gelte dies für veredelte Implantate, die über längere Zeit im menschlichen Körper verbleiben müssen. Hier werde die maximale Sicherheit der Patienten gewährleistet. Auch Prof. Dr. med. Klosterhalfen (Klinikum Düren) bestätigt, dass von den mit Nanopool-Produkten veredelten Oberflächen keine Zell- und Gewebetoxizität ausgeht.
AUSGEZEICHNET MIT INTERNATIONALEN UMWELTPREISEN
Ein zusätzlicher Vorteil der Nanopool-Technologie ist, dass bei der Reinigung von veredelten Oberflächen auf den Einsatz von aggressiven chemischen Stoffen verzichtet werden kann, was zu einer erheblichen Einsparung der Reinigungskosten sowie zu einem sparsamen Umgang mit wertvollen Ressourcen führt. Aufgrund dieses besonderen Beitrags zum Umweltschutz sowie zur Nachhaltigkeit wurde die Nanopool GmbH in den vergangenen Jahren mehrfach mit international anerkannten Umweltpreisen ausgezeichnet.
Nanopool GmbH wurde von der Green Organisation mit Umweltpreisen wie GREEN APPLE und GREEN HERO ausgezeichnet. Die Green Organisation definiert sich als eine unabhängige, unpolitische, nicht aktivistische, gemeinnützige Umweltorganisation, die sich dafür engagiert, die besten Methoden im Umgang mit der Umwelt auf der ganzen Welt zu bewerten, anzuerkennen, zu belohnen und zu fördern.
(*) Lebensmittelecht gemäß §§ 30, 31 LFGB / VO (EG) 1935/2004 (CBA)[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_single_image image=“11440″ img_size=“full“][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_column_text]nanopool schafft Verbrauchssicherheitf[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]